Montag, 28. Oktober 2019
Protokoll der Änderungen DSGVO (1)
Der Datenschutz-Beauftragte
:

„Was haben DSGVO & Urheberechtsreform gemeinsam?“ fragte ich am 5.Juli in diesem Blog. Und weiter:
„Wie das Urheberrecht die Meinungsfreiheit bedroht, so bedroht die DSGVO die Freiheit, unternehmerisch tätig zu sein“.

Es bedroht besonders die Freiheit der Freiberufler, der kleinen Betriebe, der Selbstständigen. Das muss jetzt auch die Datenschutz-Behörde gemerkt haben, denn sie setzt die Schwelle für Firmen, einen Datenschutz-Beauftragten nennen müssen, von 10 auf 20 Mitarbeiter hoch. (2. Datenschutzanpassungsgesetz Juni 2019). Eine Reform der Reform. Ein erstes Zeichen des Aufweichens. Nicht das letzte.

Im Übrigen: Die DSGVO ist eine Reform, wie wir sie zu gut kennen: Nichts wird grundsätzlich definiert, korrigiert und fixiert, aber das Gesetz wird so formuliert, dass die Durchsetzung in Frage gestellt ist. Beim Urheberrecht, beim CO2-Ausstoss der Diesel-Motoren und eben der DSGVO. Fehlt die Klarheit, fehlt die Verantwortung.
Das Protokoll der Änderungen wird fortgesetzt.

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